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Änderungen zum 1. Januar 2023 bei der Einreichung der THG-Quote

Änderungen zum 1. Januar 2023 bei der Einreichung der THG-Quote

9.12.2022

Seit 2022 können Elektroautobesitzer eine sogenannte THG-Quote erhalten. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Verschmutzungsrecht und entsteht durch die Vermeidung von Kohlenstoffdioxid im Verkehrssektor. Die THG-Quote ist ein handelbares Emissionszertifikat. Diesen Handel können Sie auch von Dienstleistern wie z.B. CARSYNC durchführen lassen. Um Ihr Zertifikat zu erhalten und zu handeln, müssen Sie jedoch den Vorgaben des Umweltbundesamtes folgen. Ab Januar 2023 gelten für die Beantragung der THG-Quote neue Bestimmungen. Hier erfahren sie, worauf sie achten sollten.

Änderungen bei der Beantragung der THG-Quote ab Januar 2023

  • Die Übermittlung der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zukünftig ausreichend. Von einer Übersendung der Rückseite ist daher abzusehen.
  • Alle im Rahmen einer Antragstellung an das Umweltbundesamt übermittelten Zulassungsbescheinigungen Teil I als notwendige Nachweise sollten sich in einem gemeinsamen (komprimierten) Ordner befinden. Das Verwenden von Unterordnern sollte unterlassen werden.
  • Pro Fahrzeug ist jeweils eine separate Datei vorzusehen. Die einzelnen Dateinamen sollten mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) beginnen, können danach aber weitere Zeichen enthalten, um auf Seiten des Umweltbundesamtes eine schnelle und sichere Zuordnung zu ermöglichen.
  • Die einzelnen Dateien der Zulassungsbescheinigungen sollten als PDF mit einer maximalen Speichergröße von 350 KB (Auflösung von 150 DPIempfohlen) eingereicht werden. Es ist durch den Antragsteller darauf zu achten, dass trotz der beschränkten Auflösung die Lesbarkeit der Informationen auf den Zulassungsbescheinigungen gewährleistet sein muss.
  • Anträge sollten maximal in einem monatlichen Turnus eingereicht werden.
  • Zulassungsbescheinigungen sollten möglichst korrekt ausgerichtet eingereicht werden (Scan/Kopie nicht auf dem Kopf stehend oder seitlich gedreht).
  • Es ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigungen möglichst ausschließlich auf neutralen Hintergründen (z.B. weiße Oberflächen/Scanner-Hintergrund) eingereicht werden. Farbliche, gemusterte oder Hintergründe mit realen Alltagssituationen sollten demnach entfernt werden. Dazu sollte das eingereichte Bild entsprechend beschnitten werden.
  • In der vom Umweltbundesamt zur Antragstellung bereitgestellten Excel-Vorlage ist in Spalte C das Datum der vorgelegten Zulassung anzugeben (Feld I auf Seite 1 der Zulassungsbescheinigung TeilI). Es ist nicht das Datum der Erstzulassung (Feld B auf Seite 2 der Zulassungsbescheinigung Teil I) anzugeben.

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Quelle: Stand: 1. Dezember 2022, Hinweise für die Einreichung von Anträgen zur THG-Quote nach § 8 Absatz 1 Satz 1 der 38. BImSchV an das Umweltbundesamt

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