Das Jahr 2023 ist bereits in vollem Gange und langsam aber sicher kehrt wieder ein geregelter Rhythmus in unsere Arbeitswelt ein. Zeit also, einen Blick auf das vor uns liegende Jahr zu werfen und sich über Veränderungen und Neuerungen im Bereich Fuhrparkmanagement zu informieren. Im folgenden Blogpost haben wir für Sie eine Auswahl an News für Fuhrparkverantwortliche zusammengestellt.
Einige Papierführerscheine laufen aus
Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde und noch über einen rosafarbenen oder grauen Papier-Führerschein verfügt, muss diesen bis zum 19.01.2023 durch einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein ersetzen. Um Bußgelder für Fahrer und Halter der Fuhrparkfahrzeuge zu vermeiden, bedeutet dies für Fuhrparkverantwortliche eine umso genauere Kontrolle der Gültigkeit von Mitarbeiter-Führerscheinen. Als Teil der Halterhaftungspflicht ist eine regelmäßige Kontrolle der Führerscheine durch den Fahrzeughalter (meist den Fuhrparkverantwortlichen) ein Muss. Durch die Verwendung einer Softwarelösung zur Führerscheinkontrolle sind Sie immer auf der sicheren Seite und erkennen auf einen Blick, welche Führerscheine demnächst auslaufen oder ersetzt werden müssen.
Der Umweltbonus für E-Firmenwagen entfällt
Der Umweltbonus, der bisher für reine E-Fahrzeuge ausgezahlt wurde, wird nun mit 2023 stufenweise reduziert und dann ab dem 1.September 2023 komplett gestrichen. Nur Privat-Personen erhalten dann eine E-Fahrzeug Förderung und Unternehmen mit Dienstwagen können nicht mehr auf finanzielle Unterstützung zurückgreifen. Plug-in-Hybride erhalten bereits seit dem 1. Januar 2023 keine staatliche Förderung mehr. Gleichzeitig profitieren Käufer von E-Fahrzeugen seit dem 1. Januar 2023 nur noch von einer geringeren Prämie. Für Fahrzeuge bis zum Netto-Listenpreis von 40.000 Euro gibt es eine Förderung von 4.500 Euro (davor: 6.000 Euro) vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller. Bei einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro sind es 3.000 (davor: 5.000 Euro) zuzüglich 1.500 Euro. Die Elektromobilität ist dennoch auf dem Vormarsch, da das Verbot von Verbrennermotoren bereits gesetzlich festgelegt wurde. Im Sinne der Nachhaltigkeit macht also nach wie vor ein Umstieg auf einen E-Fuhrpark Sinn. Lassen Sie sich am besten zum Thema Nachhaltigkeit und Transformation des Fuhrparks beraten, um die Potentiale Ihres Fuhrparks zu erkennen und die benötigte Infrastruktur bestmöglich zu implementieren.
Maskenpflicht im Verbandskasten
Ein Teil der Halterhaftungspflicht für Fuhrparkmanager, der nicht außer Acht gelassen werden darf, ist die Vollständigkeit des Verbandskastens. Schon im letzten Jahr wurde die neue DIN-Norm für Verbandskästen eingeführt (DIN 13164:2022). Dieser musste bereits seit Februar 2022 zwei Corona-Schutzmasken (OP-Masken) beinhalten. Während noch bis zum 31.01.2023 eine Übergangphase herrscht, in der man den Verbandkasten nachrüsten darf, kann nach Ablauf des Datums ein Bußgeld von 5-10 Euro verhängt werden.
Farbwechsel bei der TÜV-Plakette
Wer bisher eine rosafarbene TÜV-Plakette hatte, muss nun in 2023 zur Hauptuntersuchung. Nach der Hauptuntersuchung erhalten Fahrzeughalter eine neue HU-Plakette auf Ihr Kennzeichen und müssen dann 2025 zur nächsten Untersuchung. Die neue Plakette ist dann orange. Dies gilt jedoch nicht für neuzugelassene Fahrzeuge, diese bekommen eine blaue Plakette, die dann für 3 Jahre gültig ist.
THG-Zertifikate auch im Jahr 2023
Auch in diesem Jahr werden Halter von E-Fahrzeugen durch THG-Prämien belohnt. Wie auch schon im Vorjahr kann einmal pro Jahr durch die Einreichung des E-Fahrzeugscheines eine Prämie ausgezahlt werden. Privatpersonen müssen den Erlös der THG-Quote nicht versteuern, während jedoch die Erlöse aus dem Handel mit E-Fahrzeugen aus dem Betriebsvermögen steuerpflichtig sind. Auf Grund des veränderten Referenzwertes für Treibhausgasemissionen durch Strom erhalten die Halter von E-Fahrzeugen jedoch vermutlich geringere Erlöse aus der THG-Quote. Einige Unternehmen bündeln die THG-Zertifikate der Fahrer und erzielen beim Handel dann Großhandelspreise. Auf diese Weise können E-Fahrzeughalter höhere Gewinne bei der Einreichung der THG-Quote erzielen. Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema.
Steigende Kosten und Inflation
Auch für 2023 zeigt sich die finanzielle Lage für Unternehmen angespannt und es lohnt sich, die Kostenpunkte Ihres Fuhrparks im Auge zu behalten. Eine praktische Möglichkeit, die Fuhrparkkosten zu senken, ist die Einführung von Corporate Carsharing. Gerade Poolfahrzeuge haben sich mittlerweile bewährt und sorgen für eine bessere Auslastung Ihrer Firmenfahrzeuge sowie einen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Fuhrpark. Auch optimierte Prozesse im Fuhrparkmanagement können zur Verringerung der Kosten führen. Eine Analyse Ihres Fuhrparkes zur Identifizierung Ihrer Kostenpunkte und Einsparungspotentiale kann Sie dabei unterstützen, langfristig Kosten einzusparen.
Weiterhin andauernd – lange Lieferzeiten
Für Unternehmen heißt es auch im Jahr 2023 weiterhin Geduld haben bei den Lieferzeiten für Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Es lohnt sich, bei Leasingverträgen Ihrer Firmenfahrzeuge genauer hinzusehen und Verträge rechtzeitig zu checken. Hier kann z.B. auch früh genug die Frage geklärt werden, ob Ersatzfahrzeuge von Nöten sind oder nicht. Manche Unternehmen bieten die Fahrzeugaussteuerung als Service an und kümmern sich für Sie um alle Belange der Fahrzeugaussteuerung, inklusive der Bearbeitung der Leasingrückläufer. Leasingauslauflisten können dabei helfen, den Überblick über die vertraglich geregelten Fahrzeugrückgaben zu behalten und rechtzeitig die Bestellung von neuen Leasingfahrzeugen zu regeln (im Hinblick auf lange Lieferzeiten).