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Die 1%-Regelung im Wandel: Aktuelle Entwicklungen und die Rolle digitaler Fahrtenbücher
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Die 1%-Regelung im Wandel: Aktuelle Entwicklungen und die Rolle digitaler Fahrtenbücher

22.4.2025

 

Die Versteuerung der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen unterliegt ständigen Anpassungen, insbesondere im Zuge der Förderung von Elektromobilität. Für Fuhrparkmanager, die hochwertige Fahrzeugflotten betreuen, ist es essenziell, über aktuelle Regelungen informiert zu sein und effiziente Lösungen für die Verwaltung zu implementieren.

 

Aktuelle Entwicklungen bei der 1%-Regelung und E-Fahrzeugen

Traditionell wird die private Nutzung eines Firmenwagens pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises monatlich versteuert. Für Elektrofahrzeuge gelten jedoch seit einigen Jahren begünstigte Regelungen:

  • 0,25%-Regelung: Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 70.000 Euro wird lediglich 0,25% des Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Diese Grenze wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 70.000 Euro angehoben.

  • 0,5%-Regelung: Für Elektrofahrzeuge über 70.000 Euro sowie für Plug-in-Hybride, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. CO₂-Ausstoß ≤ 50 g/km oder elektrische Mindestreichweite), gilt eine reduzierte Versteuerung von 0,5% des Bruttolistenpreises.

Diese Regelungen sind derzeit bis Ende 2030 befristet und bieten Unternehmen steuerliche Vorteile bei der Integration von Elektrofahrzeugen in ihre Flotten.  Möchten Sie Ihren Fuhrpark nachhaltiger gestalten? HIER können Sie Ihren Fuhrpark durch CARSYNC kostenlos analysieren lassen, um herauszufinden, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen. 

 
Fahrtenbuchmethode: Präzision und Potenziale

Alternativ zur pauschalen 1%-Regelung können Unternehmen die tatsächliche private Nutzung durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachweisen. Dies kann insbesondere bei geringer privater Nutzung steuerlich vorteilhaft sein. Ein korrekt geführtes Fahrtenbuch muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Lückenlose Dokumentation jeder Fahrt mit Datum, Kilometerstand, Reiseziel und Zweck.

  • Zeitnahe und fortlaufende Einträge in geschlossener Form.

  • Unveränderbarkeit der Einträge oder nachvollziehbare Dokumentation von Änderungen

Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten bei der Fahrtenbuchmethode dieselben reduzierten Bemessungsgrundlagen wie bei der pauschalen Versteuerung. Das bedeutet, dass auch hier die steuerlichen Vorteile der Elektromobilität genutzt werden können 

 
Digitale Fahrtenbücher: Effizienz und Compliance im Fokus

Die Führung eines manuellen Fahrtenbuchs ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Digitale Lösungen bieten hier erhebliche Vorteile:

  • Automatisierte Erfassung: Fahrtdaten werden automatisch aufgezeichnet, was die Genauigkeit erhöht und den Verwaltungsaufwand reduziert.

  • Echtzeit-Analysen: Daten können in Echtzeit ausgewertet werden, was eine schnelle Reaktion auf Abweichungen ermöglicht.

  • Revisionssicherheit: Digitale Fahrtenbücher erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten.

Für Unternehmen mit hochwertigen Fahrzeugflotten bietet die Integration digitaler Fahrtenbücher eine effiziente Möglichkeit, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und gleichzeitig die Verwaltung zu optimieren. 

 

Fazit

Die aktuellen Entwicklungen in der Versteuerung von Firmenfahrzeugen, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, bieten Unternehmen erhebliche steuerliche Vorteile. Die Wahl zwischen der pauschalen 1%-Regelung und der Fahrtenbuchmethode sollte sorgfältig abgewogen werden, wobei digitale Lösungen eine effiziente und rechtssichere Alternative zur manuellen Dokumentation darstellen. Für Fuhrparkmanager ist es entscheidend, über aktuelle Regelungen informiert zu sein und moderne Tools zu nutzen, um sowohl steuerliche als auch administrative Effizienz zu gewährleisten.

 

 

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