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Umtausch des Führerscheins – wer jetzt aktiv werden muss
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Umtausch des Führerscheins – wer jetzt aktiv werden muss

6.2.2025

Seit einigen Jahren wird der Umtausch alter Führerscheine in ein neues, einheitliches EU-Dokument schrittweise umgesetzt. Diese Maßnahme geht auf eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Führerscheine innerhalb Europas zurück. Ziel ist es, die Dokumente fälschungssicherer zu machen, einen zentralen Datenbestand zu schaffen und die Anerkennung der Fahrerlaubnis in allen Mitgliedsstaaten zu erleichtern. Viele alte Führerscheine sind noch unbegrenzt gültig, was eine einheitliche Kontrolle erschwert. Daher wurden feste Fristen eingeführt, innerhalb derer der Umtausch erfolgen muss.

 

Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?

Der Umtausch erfolgt im Rahmen einer EU-Richtlinie zur Verbesserung der Fälschungssicherheit und zur Vereinheitlichung der Führerscheindokumente in Europa. Ziel ist es, einen zentralen Datenbestand zu schaffen und alte Papier- sowie Kunststoffführerscheine schrittweise durch ein einheitliches Dokument zu ersetzen.

 

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Betroffen sind alle Inhaber eines deutschen Führerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Dabei wird zwischen Papierführerscheinen (vor 1999) und Kartenführerscheinen (ab 1999) unterschieden.

 

Fristen für den Führerscheinumtausch

Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahrgängen bzw. Ausstellungsjahr:

 

1. Papierführerscheine (vor 1999 ausgestellt)

Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers:

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 - 1958: Umtausch bis 19. Juli 2022 (Frist bereits abgelaufen)
  • Geburtsjahr 1959 - 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023 (Frist bereits abgelaufen)
  • Geburtsjahr 1965 - 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024 (Frist bereits abgelaufen)
  • Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

2. Kartenführerscheine (ab 1999 ausgestellt)

Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr:

  • Ausstellung 1999 - 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • Ausstellung 2002 - 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellung 2005 - 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellung 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellung 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellung 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellung 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellung 2012 - 18.01.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

 

Wie funktioniert der Umtausch?

Benötigte Unterlagen

Für den Umtausch werden folgende Dokumente benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Führerschein (Original)
  • Biometrisches Passfoto
  • Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (bei Führerscheinen, die nicht mehr von der aktuellen Behörde ausgestellt wurden)

Wo kann der Umtausch beantragt werden?

Der Antrag kann bei der zuständigen Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt gestellt werden. In einigen Städten ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich.

 

Kosten

Die Kosten für den Umtausch betragen in der Regel zwischen 25 und 30 Euro.

 

Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer dann mit einem abgelaufenen Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Eine Strafe im eigentlichen Sinne gibt es jedoch nicht. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt weiterhin gültig, sodass lediglich ein neuer Führerschein beantragt werden muss.

 

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