Bei der Fahrzeugbeschaffung für den Firmenfuhrpark greifen Unternehmen auf unterschiedliche Varianten zurück. Während nach wie vor Dienstwagen hoch im Kurs sind, entscheiden sich viele Firmen für Leasingfahrzeuge, um die Liquidität des Unternehmens zu schonen und mit kalkulierbaren Kosten zu arbeiten. Gerade wenn es jedoch zur Rückgabe der Leasingfahrzeuge geht, wird es oft kompliziert. Im folgenden Beitrag erklären wir, wie eine Leasingfahrzeug-Rückgabe funktioniert und worauf Sie achten sollten.
Was bedeutet Fahrzeugleasing?
Beim Fahrzeugleasing, ähnlich wie bei der Fahrzeugmiete, überlässt der Leasinggeber gegen eine monatliche Zahlung das Fahrzeug dem Leasingnehmer. Im Normalfall bleibt das Leasingobjekt (das Fahrzeug) dabei im Besitz des Leasinggebers. Der Leasingnehmer erhält also für einen vertraglich festgelegten Zeitrahmen lediglich das Nutzungsrecht an einem Fahrzeug. Eine Dataforce-Studie aus dem Jahr 2020 hat ergeben, dass insgesamt 37% der Unternehmen ihre Fahrzeuge ausschließlich leasen, wobei vor allem Großflotten ausschließlich auf das Leasing setzen.
Was passiert mit Leasingrückläufern?
Läuft der Leasing-Vertrag aus, müssen die geleasten Fahrzeuge wieder dem Leasinggeber übergeben werden. Im Leasing-Vertrag wurde bereits bei Beginn des Vertrages festgelegt, welche Kriterien der Zustand des Fahrzeuges bei Rückgabe erfüllen muss. Wurde das Fahrzeug an den Leasinggeber übergeben, wird dann von einem unabhängigen Gutachter das Fahrzeug bewertet und ein Gutachten über den tatsächlichen Zustand erstellt. Typische Kriterien beim Leasing-Gutachten sind z.B.
- Vollständigkeit aller zum Fahrzeug gehörenden Teile (Reifen-Set, Schlüssel etc.)
- Gewöhnliche Gebrauchsspuren
- Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung
- Mängel und Schäden
Anhand der im Gutachten festgestellten Mängel oder Schäden muss dann der Leasingnehmer für die Instandsetzung aufkommen.
Die Fallstricke beim Leasingrücklauf
Für Fahrzeughalter bzw. Fahrer tritt häufig das gleiche Problem auf: In der Zusammenarbeit mit Gutachtern und Werkstätten erscheinen Rechnungen intransparent und Kostenauflistungen sind oftmals nicht wirklich nachvollziehbar. Bis zu welchem Anteil sind Spuren am Fahrzeug zu gewöhnlichen Gebrauchsspuren zu rechnen und ab wann kann z.B. von übermäßiger Nutzung gesprochen werden? Oft fällt diese Beurteilung individuell je nach Leasinggeber aus. Viele Fuhrparkverantwortliche entscheiden sich daher für eine Aufbereitung des Fahrzeuges vor der Rückgabe an den Leasinggeber inklusive Reparatur kleinerer Schäden und einer Reinigung des Fahrzeuges.
Klassische Kostenfallen bei der Leasingrückgabe
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es oftmals ähnliche Bemängelungen sind, die Leasinggeber in Gutachten anmerken. Klassische Schäden/Mängel sind:
- Dellen, Beulen oder Kratzer
- Verunreinigtes Wageninneres
- Fehlende Fahrzeugteile
- Wertminderung durch Vorschäden
Es kann vorkommen, dass Schäden bemängelt werden, die im Übergabeprotokoll nicht ersichtlich waren. Gerade dann sind hohe Reparaturkosten ein Ärgernis und für Kunden nicht nachvollziehbar.
Unterstützung durch automatisierte Prozesse oder Übernahme durch Service-Dienstleister
Wer von vornherein gut auf den Leasingrücklauf vorbereitet ist, minimiert das Risiko für undurchsichtige und unvorhersehbare Kostenabrechnungen der Leasinggeber. Ein Dienstleister, wie z.B. CARSYNC unterstützt Fuhrparkverantwortliche durch Leasingauslauflisten dabei, alle wichtigen Kriterien vor der Fahrzeugübergabe im Blick zu behalten. So können Sie z.B. vorausschauend Ihre Ersatzteilbestellung planen und eine gut dokumentierte Übersicht über im Leasingvertrag inkludierte Fahrzeug-Elemente wie Reifensets oder Schlüssel erhalten. Sie profitieren außerdem von einem ausgebauten Partnernetzwerk von durch CARSYNC geprüfte Werkstätten und Gutachter. So stellen Sie sicher, dass kostengünstige und nur tatsächlich notwendige Reparaturen durchgeführt werden, inklusive der Einsicht in alle entsprechenden Dokumente. Es ist ebenfalls möglich, den kompletten Ablauf der Leasingrückgabe über einen Dienstleister wie CARSYNC abwickeln zu lassen. Services wie die Fahrzeugüberführung zum Leasinggeber, Gutachtenerstellung oder Aufbereitung werden durch den entsprechenden Dienstleister organisiert. So sparen Sie Zeit bei Überwachung, Prüfung und Durchführung der vertragsgemäßen Endabwicklung zwischen dem Auftraggeber und der Leasinggesellschaft.
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