Seit einigen Jahren wird der Umtausch alter Führerscheine in ein neues, einheitliches EU-Dokument schrittweise umgesetzt. Diese Maßnahme geht auf eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Führerscheine innerhalb Europas zurück. Ziel ist es, die Dokumente fälschungssicherer zu machen, einen zentralen Datenbestand zu schaffen und die Anerkennung der Fahrerlaubnis in allen Mitgliedsstaaten zu erleichtern. Viele alte Führerscheine sind noch unbegrenzt gültig, was eine einheitliche Kontrolle erschwert. Daher wurden feste Fristen eingeführt, innerhalb derer der Umtausch erfolgen muss.
Der Umtausch erfolgt im Rahmen einer EU-Richtlinie zur Verbesserung der Fälschungssicherheit und zur Vereinheitlichung der Führerscheindokumente in Europa. Ziel ist es, einen zentralen Datenbestand zu schaffen und alte Papier- sowie Kunststoffführerscheine schrittweise durch ein einheitliches Dokument zu ersetzen.
Betroffen sind alle Inhaber eines deutschen Führerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Dabei wird zwischen Papierführerscheinen (vor 1999) und Kartenführerscheinen (ab 1999) unterschieden.
Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahrgängen bzw. Ausstellungsjahr:
1. Papierführerscheine (vor 1999 ausgestellt)
Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers:
2. Kartenführerscheine (ab 1999 ausgestellt)
Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr:
Benötigte Unterlagen
Für den Umtausch werden folgende Dokumente benötigt:
Wo kann der Umtausch beantragt werden?
Der Antrag kann bei der zuständigen Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt gestellt werden. In einigen Städten ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich.
Kosten
Die Kosten für den Umtausch betragen in der Regel zwischen 25 und 30 Euro.
Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?
Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer dann mit einem abgelaufenen Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Eine Strafe im eigentlichen Sinne gibt es jedoch nicht. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt weiterhin gültig, sodass lediglich ein neuer Führerschein beantragt werden muss.