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Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die etappenweise Rückkehr in den Büroalltag.

Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die etappenweise Rückkehr in den Büroalltag.

13.11.2020

Empfehlungen und Umsetzungshilfen für organisatorische, technische und persönliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die etappenweise Rückkehr in den Büroalltag.

Empfehlungen für den Weg zur Arbeit:

·      öffentliche Verkehrsmittel und Fahrgemeinschaften meiden

·      wenn nicht möglich, dann ausreichend Abstand von Mitfahrenden halten, Randzeiten nutzen

·      wenn möglich zu Fuß, mit Fahrrad oder eigenem Auto zur Arbeit kommen

Maßnahmen und Empfehlungen für die Tätigkeit im Büro:

·      Aushängen von Postern zu Regeln der Husten- und Niesetikette, Abstandsetikette, Hygiene und des Händewaschens.

·      Unterweisung der Beschäftigten zu den Hygienemaßnahmen und Verhaltensempfehlungen durchführen und anlassbezogen wiederholen.

·      Auf rückfettende Maßnahmen im Rahmen der Händehygiene achten (hier sind personenbezogene Pflegemittel zu bevorzugen).

·      Risikogruppen, Mitarbeiter mit Vorerkrankungen, Schwangere ggf. länger im Home-Office arbeiten lassen.

·      Home-Office-Möglichkeit für die schaffen, deren Kinder keine Betreuung haben.

·      Mindestabstand von 1,5 m einhalten.

·      So wenig wie möglich persönlicher Kontakt mit Kollegen am Arbeitsplatz.

·      Zeitliche Begrenzung der Sprechzeiten < 15 min.

·      Büros wenn möglich nur einzeln besetzen, Verteilung der Mitarbeiter in leere Räume wie Besprechungsräume, Kantine oder ähnlichem

·      Wenn Büros mit mehreren Personen besetzt sind, Schreibtischanordnung so gestalten, dass man sich nicht unmittelbar gegenübersitzt bzw. Abstand von mind. 1,5 m einhalten werden kann.

·      Ggf. Schichtbetrieb einführen, Teams sollten sich tageweise oder wochenweise abwechseln (Split-Teams).

·      Begrenzung der Personen im Großraumbüro so gestalten, dass Abstandsregeln eingehalten werden können.

·      Meetings weiterhin online abhalten, auch wenn die Kollegen in der Firma sind.

·      Gegenstände des täglichen Bedarfs personenbezogen zur Verfügung stellen.

·      Arbeitsplätze möglichst nicht wechseln, wenn nicht anders möglich, dann nach Nutzung reinigen (siehe letzten Punkt)

·      Auf regelmäßiges Stoßlüften der Büroräume achten, Zugluft vermeiden.

·      Beschäftigte mit Erkältungssymptomatik bleiben zuhause, nehmen telefonisch Kontakt zum Hausarzt auf und informieren den Arbeitgeber.

·      Fahrstühle nur einzeln benutzen, Taster wenn möglich mit dem Ellenbogen oder einem Taschentuch benutzen (dieses danach entsorgen), ggf. öfter reinigen.  

·      Prüfen, ob Reinigungsintervalle erhöht werden können, insbesondere im Hinblick auf Flächen, die viele Beschäftigte benutzen (Klinken, Türgriffe, Teeküchen, Kopierer, Armaturen, Sanitäreinrichtungen, Toilettendeckel).

·      Laut RKI ist aktuell eine routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kontaktflächen nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung das Verfahren der Wahl, vor allem in öffentlichen Bereichen mit Kontakt zu respiratorischen Sekreten. Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht erforderlich.

·      Die Oberflächen gemeinschaftlich genutzten Arbeitsplätze sind im Anschluss an eine persönliche Nutzung mit handelsüblichen Haushaltsreinigern zu reinigen.

Maßnahmen in den gemeinschaftlich genutzten Pausenräumen:

·      Kein gemeinsames Essen, Teeküchen einzeln benutzen.

·      Abstand von mind. 1,5 m einhalten.

·      Mitarbeiter versorgen sich selbst.

·      Hygiene beim Zubereiten von Lebensmitteln beachten.

·      Kein offenes Obst, keine offenen Getränke anbieten.

·      Die Oberflächen gemeinschaftlich genutzten Arbeitsplätze sind im Anschluss an eine persönliche Nutzung mit handelsüblichen Haushaltsreinigern zu reinigen, ggf. gemeinsam verwendete Gegenstände desinfizieren.

·      Geschirrspüler mit der maximalen Temperatur min. 60° C nutzen.

·      Ausreichend gefüllte Seifenspender (am besten Flüssigseife) und Papierhandtuchspender zur Verfügung stellen.

·      Regelmäßiges Stoßlüften, wenn Fenster vorhanden sind, Zugluft vermeiden.

 

Maßnahmen in den gemeinschaftlich genutzten Sanitärräumen:

·      Begrenzung der Personenzahl.

·      Einhalten der Abstandsregeln von mindestens 1,5 m.

·      Ggf. jeden zweiten Waschplatz sperren.

·      Ggf. Abstandsmarkierungen auf Fußboden an Waschplätzen und Waschgelegenheiten anbringen.

·      Ggf. Besetzt-Schilder für die Toilettentüren außen, damit sich jeweils nur eine Person in der Räumlichkeit aufhält.

·      Nur die Toiletten benutzen, die zum Bereich gehören.

·      Ausreichend gefüllte Seifenspender (am besten Flüssigseife) und Papierhandtuchspender zur Verfügung stellen.

·      Regelmäßiges Stoßlüften, wenn Fenster vorhanden sind, Zugluft vermeiden.

*alle Angaben ohne Gewähr

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